Wer sein Auto nicht nutzen kann, erleidet einen Nachteil, den die Rechtsprechung in Geld bemisst. Der Anspruch heißt Nutzungsausfallentschädigung und besteht unabhängig davon, ob du dir einen Ersatzwagen mietest oder die Tage über auf die Bahn von Bitterfeld oder Greppin ausweichst.
In der Praxis fällt diese Position am häufigsten unter den Tisch. Sie steht in keinem Kostenvoranschlag, und ohne Gutachten fehlt die zweite der beiden Zahlen, aus denen sie sich errechnet.
Nutzungsausfall berechnen: Tagessatz mal Dauer
Der Tagessatz folgt der Fahrzeuggruppe. Diese Einordnung nimmt nicht der Geschädigte vor und auch nicht der Versicherer, sondern sie ergibt sich aus einer bundesweit verwendeten Tabelle nach Fahrzeugtyp, Alter und Ausstattung. In einer meiner Akten stand ein Kombi in Gruppe G, das entsprach 59 Euro je Ausfalltag; ein Kleinwagen liegt deutlich darunter, ein großer Geländewagen darüber.
Wie viele Tage angesetzt werden, ergibt sich aus dem Gutachten. Bei einem Reparaturschaden ist es die kalkulierte Reparaturdauer — im genannten Fall zwei bis drei Arbeitstage. Beim Totalschaden tritt an ihre Stelle die Wiederbeschaffungsdauer, also die Zeit, die der Markt für ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug braucht; in einer anderen Akte waren das zwölf bis vierzehn Kalendertage. Dazu kommen die Tage bis zur Freigabe durch den Versicherer, sofern du nicht vorleisten kannst.
Ohne Mietwagen abrechnen: was dafür spricht
Ein Mietwagen ist bequem, aber er ist auch die teuerste Variante und deshalb die, bei der am häufigsten gekürzt wird. Streitpunkte sind der Unfallersatztarif, die Klassenzuordnung und die Frage, ob die Anmietung überhaupt erforderlich war. Wer ein zweites Fahrzeug in der Familie hat oder nur wenig fährt, gerät hier schnell in eine Diskussion, die er nicht führen wollte.
Der Nutzungsausfall vermeidet diese Diskussion. Seine Dauer ist begrenzt, seine Höhe steht in der Tabelle — angreifen lässt sich daran wenig. In einer Stadt, in der viele Wege kurz sind und der Arbeitsweg oft ins Werk führt, ist das häufig die praktischere Wahl, vorausgesetzt, du kommst die Tage über anders zurecht.
Wollen und Können: die zwei Voraussetzungen
Zwei Voraussetzungen gehören zum Anspruch. Nutzungswille heißt, dass du in dieser Zeit tatsächlich gefahren wärst. Nutzungsmöglichkeit heißt, dass du dazu auch in der Lage warst — wer im Krankenhaus liegt oder verreist ist, kann für diese Tage nichts geltend machen.
In der Praxis fragt der Versicherer selten danach, solange die Größenordnung stimmt. Kritisch wird es bei sehr langen Zeiträumen: wenn ein Fahrzeug wochenlang unrepariert dasteht, obwohl die Freigabe längst da ist. Deshalb hält die Akte fest, wann welcher Schritt passiert ist — nicht der Form halber, sondern weil sich daraus die Zahl der Tage ergibt.
Ausfalltage in Bitterfeld-Wolfen: was die Dauer verlängert
Zwei Dinge treiben die Zahl der Tage regelmäßig nach oben, und beide haben mit dem Ort zu tun. Das eine sind Ersatzteile: Fahrzeuge mit Fahrerassistenzsystemen brauchen nach einem Frontschaden nicht nur Blech, sondern Sensorik und Kalibrierung, und die Termine dafür vergeben nur bestimmte Betriebe. Das andere ist die Werkstattauslastung — wer in Bitterfeld, Wolfen oder Greppin einen Termin sucht, bekommt ihn nicht immer in derselben Woche.
Beides gehört dokumentiert, sonst wirkt die Dauer beliebig. Weist das Gutachten zwei bis drei Arbeitstage aus, der Wagen wartet aber zwei Wochen auf einen freien Platz in der Halle, lässt sich das mit einer Terminbestätigung erklären. Ohne sie sieht dieselbe Zeitspanne aus wie eine überzogene Forderung.
- Fahrzeuggruppe
- Einordnung nach Typ, Alter und Ausstattung. Aus ihr folgt der Tagessatz; sie steht im Gutachten.
- Reparaturdauer
- Die kalkulierte Zeit in Arbeitstagen. Sie zählt beim Reparaturschaden.
- Wiederbeschaffungsdauer
- Die Zeit, die der Markt für ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug braucht. Sie zählt beim Totalschaden.
- Nutzungswille
- Die Absicht, das Fahrzeug in dieser Zeit zu nutzen. Ohne sie besteht kein Anspruch.
59,00 €
Tagessatz aus einer Akte mit Fahrzeuggruppe G, genau so im Gutachten ausgewiesen.
2 bis 3 Tage
Kalkulierte Reparaturdauer in derselben Akte — die Grundlage für die Zahl der Ausfalltage.
12 bis 14 Tage
Wiederbeschaffungsdauer in einer Totalschadenakte. Sie tritt an die Stelle der Reparaturdauer.
Jeder dieser drei Werte steht so in einer abgerechneten Akte. Gerechnet wurde nichts nach, geschätzt nichts.